Das Hinweisgeberschutzgesetz

Whistleblower und Datenschutz

Unternehmen verstoßen oft gegen Gesetze und geltende Regeln, die oft erst spät ans Licht kommen, da sie in der Regel vertuscht werden. Solche Verstöße gelangen jedoch manchmal an die Öffentlichkeit, dank mutiger Mitarbeiter (sogenannte Whistleblower), die sie publik machen.

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das bevorstehende deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und die Richtlinie (EU) 2019/1937 stellen eine klare Anforderung an Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, ein Hinweisgebersystem einzuführen. Lesen Sie hier alles wichtige zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz.

Bleiben Sie unberührt

Wir kümmern uns um die Umsetzung

Mit der Richtlinie 2019 werden Mitarbeiter nun geschützt, falls sie wegen ihrer Enthüllungen negative Konsequenzen oder Kündigungen befürchten müssen. Zudem haben sie die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Alle Unternehmen sind nun verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter bis zum 17.12.2021
  • Mehr als 50 Mitarbeiter bis zum 17.12.2023
  • Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern

Als gängige Meldestellen dienen:

  • Telefonische Meldestelle
  • IT-Kommunikationsplattformen
  • Persönlicher Austausch mit einer Kontaktperson (bei Problemen mit der EU-Richtlinie)

Die Anonymität der Whistleblower muss zu jeder Zeit gewährleistet sein, und selbst Administratoren dürfen keinen Zugriff darauf haben. Um höchste Sicherheit zu gewährleisten, werden externe Dienstleister beauftragt, die alle Kommunikationskanäle bereitstellen. Dabei wird streng auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geachtet.

Ihre Vorteile

Wir ersparen Ihnen unnötiges Kopfzerbrechen

  • Ohne Zusatzkosten für Einrichtung, sofort verfügbar
  • planbare und transparente Kosten
  • keine Interessenkonflikte mit Geschäftsleitung und Führungskräfte
  • keine extra Systeme oder zusätzliche Mitarbeiter notwendig
  • fachkundige externe Betreuung durch geschultes und erfahrenes Personal
  • wir haben 3 Preismodelle
  • gesetzeskonformer Betrieb durch etabliertes System sichergestellt
  • sichere Kommunikation und Übertragung sensibler Daten durch Verschlüsselung
  • alles DSGVO konform
  • Software erfüllt Sicherheitsanforderungen nach dem neusten Stand der Technik

Wieso noch lange warten?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Whistleblower-Hotline 24h: Tel. 07134 5343994