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Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter

Ein Unternehmen, das sich nicht um Datenschutz kümmert, riskiert viel: Bußgelder, Imageverlust und Vertrauensverlust bei Kund:innen und Mitarbeiter:innen. Datenschutz ist ein Thema, das ernst genommen werden muss, und ein Datenschutzbeauftragter kann dabei helfen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Doch was tun, wenn das Unternehmen nicht über die Ressourcen verfügt, um einen internen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen? Hier kommt ein externer Datenschutzbeauftragter ins Spiel. In diesem Blogbeitrag erklären wir, in welchen Fällen ein externer Datenschutzbeauftragter helfen kann und was dabei zu beachten ist.

I. Einleitung

Datenschutz ist ein wichtiger Teil moderner Geschäftstätigkeit, insbesondere in einer digitalisierten Welt, in der Kund:innen und Mitarbeiter:innen immer mehr persönliche Daten preisgeben. Unternehmen sind daher verpflichtet, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen und einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch was tun, wenn das Unternehmen keine Ressourcen hat, um einen internen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen?

II. Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Die DSGVO legt fest, dass Unternehmen in bestimmten Fällen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Dazu gehören zum Beispiel Unternehmen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten oder Unternehmen, deren Kerngeschäft die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist. Auch öffentliche Stellen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Wer diese Pflichten nicht einhält, riskiert Bußgelder.

III. Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter hat die Aufgabe, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen zu überwachen. Er ist Ansprechpartner für Kund:innen und Mitarbeiter:innen und berät das Unternehmen bei Fragen rund um Datenschutz. Ein Datenschutzbeauftragter kann entweder intern oder extern beschäftigt sein.

IV. Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter

Ein interner Datenschutzbeauftragter ist fest im Unternehmen angestellt und kennt sich mit den betrieblichen Abläufen und Strukturen aus. Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen ist ein externer Dienstleister, der sich auf Datenschutz spezialisiert hat. Externe Datenschutzbeauftragte können oft schneller reagieren und haben einen breiteren Überblick über den Markt und die Rechtsprechung. Zudem haben sie oft mehr Erfahrung und können ihr Wissen aus verschiedenen Branchen einbringen. Der Nachteil ist, dass ein externer Datenschutzbeauftragter nicht immer vor Ort ist und sich nicht so gut mit den betrieblichen Abläufen auskennt wie ein interner Datenschutzbeauftragter.

V. Wie finde ich einen geeigneten Datenschutzbeauftragten?

Bei der Suche nach einem geeigneten Datenschutzbeauftragten gibt es einige Punkte zu beachten. Wichtig ist, dass der Datenschutzbeauftragte über fundierte Kenntnisse im Bereich Datenschutz verfügt und idealerweise über eine entsprechende Zertifizierung verfügt. Zudem sollte er/sie in der Lage sein, sich schnell in die betrieblichen Abläufe und Prozesse einzuarbeiten und das Unternehmen bei der Umsetzung der Datenschutzvorschriften zu unterstützen. Auch eine hohe Serviceorientierung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind wichtig.

VI. In welchen Fällen kann ein externer Datenschutzbeauftragter helfen?

Ein interner Datenschutzbeauftragter ist fest im Unternehmen angestellt und kennt sich mit den betrieblichen Abläufen und Strukturen aus. Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen ist ein externer Dienstleister, der sich auf Datenschutz spezialisiert hat. Externe Datenschutzbeauftragte können oft schneller reagieren und haben einen breiteren Überblick über den Markt und die Rechtsprechung. Zudem haben sie oft mehr Erfahrung und können ihr Wissen aus verschiedenen Branchen einbringen. Der Nachteil ist, dass ein externer Datenschutzbeauftragter nicht immer vor Ort ist und sich nicht so gut mit den betrieblichen Abläufen auskennt wie ein interner Datenschutzbeauftragter.

VII. Fazit

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann eine gute Option sein, wenn das Unternehmen keine Ressourcen hat, um einen internen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann schnell und unkompliziert Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzvorschriften bieten und dem Unternehmen helfen, Bußgelder und Imageverluste zu vermeiden. Wichtig ist, bei der Auswahl des Datenschutzbeauftragten auf fundierte Kenntnisse, Serviceorientierung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu achten.

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Datenschutzangelegenheiten.

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