Datenschutzhinweis der niedersächsischen Aufsicht – keine neue gesetzliche Regelung
Datenschutzaufsicht warnt vor Werbeprofilen aus KI-Chats
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat am 1. Oktober 2026 auf Risiken personalisierter Werbung in ChatGPT hingewiesen. Nach Angaben der Behörde ist die Einführung in Europa für die kostenlose Variante und ChatGPT Go geplant.
Die Aufsicht sieht besondere Risiken, wenn aktuelle und frühere Chatinhalte für Werbeprofile ausgewertet werden. Gespräche mit einem KI-Chatbot können sehr persönliche Angaben enthalten. Solche Profile könnten deshalb erheblich mehr über eine Person aussagen als allgemeine Suchanfragen oder besuchte Webseiten.
Die Meldung beschreibt eine geplante Entwicklung und Hinweise zum Selbstdatenschutz. Sie bedeutet nicht, dass sämtliche ChatGPT-Konten Werbung enthalten oder jede Nutzung gleich bewertet werden kann.
Was bedeutet das in der Praxis?
Unternehmen und öffentliche Stellen sollten prüfen, welche KI-Dienste und Konten Beschäftigte nutzen dürfen und welche Regeln für Eingaben gelten. Vertrauliche Informationen gehören nicht in ungeprüfte Chatbots. Datenschutzeinstellungen sollten kontrolliert werden; ein deaktivierter Werbeschalter allein macht den betrieblichen KI-Einsatz nicht automatisch datenschutzkonform.