Amtliche europäische Rechtsprechung
EuGH begrenzt die journalistische Ausnahme bei Online-Datenbanken
Der Europäische Gerichtshof hat über eine kostenpflichtige Internetdatenbank entschieden, in der nach Personen gesucht und strafrechtliche Verurteilungen abgerufen werden konnten. Die bloße entgeltliche Veröffentlichung solcher Entscheidungen stellt nach dem Urteil grundsätzlich noch keine Verarbeitung zu journalistischen Zwecken dar. Die datenschutzrechtlichen Schutzregeln und Rechtsbehelfe können deshalb weiterhin anwendbar sein.
Das Urteil ist kein allgemeines Verbot, Gerichtsentscheidungen online bereitzustellen. Entscheidend bleiben Zweck, redaktionelle Bearbeitung, Ausgestaltung des Angebots und die Abwägung mit der Meinungs- und Informationsfreiheit. Der konkrete Ausgangsfall muss nun anhand dieser Vorgaben weiter beurteilt werden.
Was bedeutet das in der Praxis?
Betreiber durchsuchbarer Veröffentlichungsportale sollten sich nicht allein auf die Bezeichnung „journalistisch“ verlassen. Sie benötigen eine nachvollziehbare Zweck- und Interessenabwägung sowie klare Verfahren für Auskunft, Widerspruch, Löschung und Aufbewahrungsfristen.