Wir unterstützen Kommunen und öffentliche Stellen bei der strukturierten und dauerhaften Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung sowie der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze.
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Dabei berücksichtigen wir die besonderen Anforderungen kommunaler Verwaltungsabläufe, Zuständigkeiten und Entscheidungsstrukturen.
Als externer behördlicher Datenschutzbeauftragter nehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei gemäß den gesetzlichen Vorgaben wahr.
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Die Beratung erfolgt unabhängig von politischen oder organisatorischen Entscheidungsprozessen innerhalb der Verwaltung.
Wir übernehmen die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten und unterstützen Bürgermeister, Amtsleitungen und Fachbereiche bei der praktischen Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
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So werden interne Ressourcen entlastet und klare Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung geschaffen.
Durch kontinuierliche Fortbildung sowie die laufende Beobachtung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Aufsichtspraxis stellen wir eine Beratung auf aktuellem fachlichen Stand sicher.
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Dabei berücksichtigen wir insbesondere die Besonderheiten kommunaler Verfahren und interner Kontrollmechanismen.
Kommunen erhalten feste Ansprechpartner mit klar geregelten Vertretungsstrukturen.
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Die Betreuung erfolgt langfristig und ist auf die organisatorischen Besonderheiten der jeweiligen Kommune abgestimmt.
Neben der rechtlichen Bewertung begleiten wir kommunale Fachverfahren auch unter technischen und organisatorischen Gesichtspunkten.
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Bei Bedarf erfolgt eine strukturierte Einbindung externer IT-Fachkompetenz zur ganzheitlichen Betrachtung datenschutzrelevanter Prozesse.