Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz rechtssicher umsetzen - mit einer extern betriebenen Meldestelle, die Vertraulichkeit gewährleistet, gesetzliche Fristen einhält, Risiken frühzeitig erkennt und Ihre Organisation organisatorisch entlastet. Wir unterstützen Unternehmen und öffentliche Stellen beim datenschutzkonformen Betrieb interner Meldestellen sowie bei der strukturierten Ausgestaltung der erforderlichen Verfahren und Dokumentationspflichten.

Hinweisgeberschutz rechtssicher umsetzen

Wir kümmern uns um die Umsetzung

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um und schützt hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen. Ziel ist es, Verstöße frühzeitig zu erkennen und geordnet zu bearbeiten. Interne Meldestellen sind einzurichten durch:

  • Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten
  • Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sowie
  • kommunale Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten.

Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern und kommunale Einrichtungen mit weniger als 50 Beschäftigten sind von der gesetzlichen Einrichtungspflicht ausgenommen. Eine freiwillige Einrichtung einer internen Meldestelle ist jedoch möglich.

Die interne Meldestelle muss geeignete Meldekanäle bereitstellen, insbesondere:

  • Schriftliche Meldemöglichkeiten (z. B. über gesicherte IT-Systeme)
  • Mündliche Meldungen (z. B. telefonisch oder per Sprachübermittlung)
  • Auf Wunsch ein persönliches Treffen innerhalb der gesetzlichen Fristen

Die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person sowie weiterer betroffener Personen ist gesetzlich sicherzustellen. Ein uneingeschränkter Zugriff durch unbefugte Personen ist unzulässig. Eine vollständige Anonymität ist rechtlich möglich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Wir unterstützen Unternehmen und öffentliche Stellen beim datenschutzkonformen Betrieb interner Meldestellen, bei der Ausgestaltung sicherer Meldekanäle sowie bei der Einhaltung der gesetzlichen Verfahrens- und Dokumentationspflichten. Dabei achten wir auf eine klare organisatorische Trennung zur Funktion des Datenschutzbeauftragten und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Person macht sich Notizen zu internen Meldestellen

Ihre Vorteile

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und strukturierten Umsetzung eines internen Hinweisgebersystems nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Ziel ist eine praxistaugliche, datenschutzkonforme und organisatorisch entlastende Lösung.

Keine zusätzlichen Einrichtungskosten

Es entstehen keine separaten Kosten für die Einrichtung der Meldestelle. Das System ist nach Implementierung unmittelbar einsatzbereit.

Planbare und transparente Kosten

Sie erhalten eine klar strukturierte und nachvollziehbare Preisgestaltung ohne versteckte Zusatzpositionen.

Unabhängige externe Lösung

Als externer Dienstleister agieren wir unabhängig von internen Weisungsstrukturen und vermeiden potenzielle Interessenkonflikte.

Keine zusätzlichen Systeme erforderlich

Es sind keine weiteren technischen Systeme oder personellen Ressourcen notwendig. Wir stellen eine vollständige und integrierte Lösung bereit.

Fachkundige externe Betreuung

Fachlich qualifizierte und zertifizierte Betreuung durch erfahrene Ansprechpartner.

Gesetzeskonformer Betrieb

Betrieb der internen Meldestelle gemäß den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Vertrauliche Kommunikation

Geschützte Übertragung und Verarbeitung sensibler Informationen durch geeignete technische Maßnahmen.

Technische Sicherheit nach aktuellem Stand

Einsatz technischer Lösungen entsprechend anerkannter Sicherheitsstandards.