Mindestens 20 Personen
Nach § 38 Absatz 1 BDSG ist in der Regel ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Datenschutzbetreuung für Unternehmen
Wir übernehmen die Funktion auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags, bearbeiten die vereinbarten Datenschutzaufgaben und bereiten Prüfungen, Dokumentation und Maßnahmen so weit wie möglich für Sie vor.
Benennungspflicht
Nicht allein die Zahl der Beschäftigten entscheidet. Maßgeblich sind auch Art, Umfang und Risiko der personenbezogenen Datenverarbeitung.
Nach § 38 Absatz 1 BDSG ist in der Regel ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Eine Benennung ist außerdem erforderlich, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen oder eine umfangreiche Verarbeitung besonders geschützter Daten beziehungsweise von Daten zu Straftaten umfasst.
Die Pflicht gilt auch, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung, zur anonymisierten Übermittlung oder für Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden.
Ob eine Benennungspflicht besteht, muss anhand der konkreten Verarbeitung geprüft werden. Rechtliche Grundlagen: Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG.
Leistungsumfang
Sie erhalten nicht nur Hinweise. Wir prüfen die vereinbarten Themen, bereiten Unterlagen und Ergebnisse vor und halten offene Punkte nachvollziehbar fest.
Wir koordinieren Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, bereiten interne Regelungen, Formulare und Datenschutztexte vor und dokumentieren Tätigkeiten und Maßnahmen im Jahresbericht.
Wir prüfen Auftragsverarbeitungsverträge, Dienstleister, Software- und Cloud-Lösungen sowie technische und organisatorische Maßnahmen und bereiten konkrete Bewertungen vor.
Wir helfen beim Aufbau einer nachvollziehbaren Risikobewertung, beraten zu erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen und überwachen deren Durchführung.
Wir ordnen Vorfälle und Anfragen fachlich ein, koordinieren die benötigten Informationen und bereiten Antworten, Bewertungen und gegebenenfalls Meldungen vor.
Wir beantworten Datenschutzfragen aus dem Arbeitsalltag und unterstützen mit regelmäßiger Sensibilisierung, Schulungen und verständlichen Handlungshilfen.
Wir arbeiten mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammen, stellen die erforderlichen Kontaktdaten bereit und begleiten Datenschutzerklärung und monatlichen Webseiten-Scan.
Aufgabenverteilung
Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht unabhängig. Die datenschutzrechtliche Verantwortung und die Entscheidungen über die Verarbeitung bleiben beim Unternehmen.
Das bereiten wir für Sie vor
Was wir von Ihnen benötigen
Zusammenarbeit
Der Start wird klar vorbereitet. Danach haben neue Vorhaben, Anfragen und Kontrollen einen festen Arbeitsweg.
Unternehmen, Verarbeitungstätigkeiten, Unterlagen und Zuständigkeiten werden eingeordnet.
Offene Punkte werden nach Risiko, Dringlichkeit und sinnvoller Reihenfolge priorisiert.
Arbeitswege und Vertretung werden festgelegt; die Veröffentlichung der Kontaktdaten und die Mitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde werden vorbereitet.
Prüfungen, Fragen, Schulungen und Dokumentation werden kontinuierlich weitergeführt.
Warum VB-Datenschutz
Sie sprechen direkt mit den Personen, die Ihre Strukturen und offenen Themen kennen. Zuständigkeit und Vertretung werden vor dem Start vereinbart.
Fortbildung, praktische Betreuungserfahrung und fachlicher Austausch bilden die Grundlage unserer Arbeit. Qualifikationen ansehen
Unsere Betreuung wird an Größe, Abläufe und Risikoprofil des Unternehmens angepasst. Unternehmensreferenzen ansehen
Unverbindliches Erstgespräch
Wir klären Benennungspflicht, Ausgangslage und einen passenden Betreuungsumfang – verständlich und ohne unnötige Leistungspakete.