Sachverständigentätigkeit im Datenschutzrecht

Unabhängige Gutachten und fachliche Stellungnahmen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen

Sie benötigen eine objektive fachliche Bewertung im Bereich Datenschutz oder Datensicherheit? Wir erstellen strukturierte, nachvollziehbare und rechtlich fundierte Gutachten für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Stellen.

Die Ausarbeitung erfolgt unabhängig, dokumentiert und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtslage (DSGVO, BDSG, Landesdatenschutzrecht).

Unterschied zwischen Datenschutzbeauftragter und Sachverständigentätigkeit

Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte

  • Laufende Begleitung von Unternehmen und öffentlichen Stellen
  • Beratung und Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
  • Unterstützung bei der Organisation und Umsetzung von Datenschutzprozessen
  • Ansprechperson für Verantwortliche, Beschäftigte und Aufsichtsbehörden
  • Präventive und strukturierende Tätigkeit innerhalb der Organisation

Sachverständigentätigkeit im Datenschutz

  • Erstellung unabhängiger Gutachten und fachlicher Stellungnahmen
  • Bewertung konkreter Einzelfälle oder Streitfragen
  • Analyse von Datenschutzvorfällen oder organisatorischen Mängeln
  • Unterstützung bei gerichtlichen oder behördlichen Verfahren
  • Objektive und fachlich fundierte Bewertung datenschutzrechtlicher Sachverhalte
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Ihr Vorteil

Die fachliche Qualifikation sowie langjährige praktische Erfahrung im Datenschutz bilden die Grundlage für objektive Bewertungen und strukturierte Entscheidungsprozesse.

Rechtssichere Gutachten

Gutachten und fachliche Stellungnahmen werden strukturiert, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erstellt.

Sie können als fachliche Grundlage in behördlichen, internen oder gerichtlichen Verfahren herangezogen werden.

Unabhängigkeit & Neutralität

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage objektiver Tatsachen und unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage sowie der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

Die Tätigkeit wird unabhängig und frei von wirtschaftlichen oder organisatorischen Interessenkonflikten ausgeübt.

Fachliche Qualifikation

Die Sachverständigenqualifikation basiert auf einem staatlich zugelassenen Fernlehrgang (ZFU) sowie auf fundierter praktischer Erfahrung im Datenschutz- und IT-Compliance-Umfeld.

Die Tätigkeit erfolgt dokumentiert, prüffähig und entsprechend den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Qualifikationen von Verena Bauer

Geprüfte Fachkunde, praktische Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung bilden die Grundlage der sachverständigen Tätigkeit im Datenschutzrecht.

Langjährige Praxis Breite Erfahrung in der datenschutzrechtlichen Begleitung von Unternehmen und öffentlichen Stellen.
Erfahrung im kommunalen und unternehmerischen Umfeld Vertraut mit Verwaltungsstrukturen ebenso wie mit unternehmerischen Entscheidungsprozessen.
Kontinuierliche Weiterbildung Regelmäßige Fortbildungen sichern die fachliche Aktualität in Gesetzgebung und Aufsichtspraxis.
Sachverständigenqualifikation (FIB) Absolvierung eines staatlich zugelassenen Fernlehrgangs (ZFU) mit Schwerpunkt Gutachtenerstellung und rechtliche Bewertung.

Verlässliche Entscheidungsgrundlage

Strukturierte und nachvollziehbare Bewertungen nach fachlichen Standards – als solide Basis für behördliche, unternehmerische oder gerichtliche Entscheidungen.

Sie benötigen eine sachverständige Einschätzung?

Nehmen Sie Kontakt auf. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang eine Begleitung sinnvoll ist.

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